GewAbfV - die Isabellenhütte besteht als eines der ersten Unternehmen die Getrenntsammlungsquote 

Die neue GewAbfV ist zum 01. August 2017 in Kraft getreten. Mit der Novelle bezweckt der Gesetzgeber unter anderem die getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen und somit das Recycling zu stärken. Dies führt für Abfallerzeuger zu erweiterten Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten. Einige zusätzliche Anforderungen sind teilweise erst bis zum 01.01.2019 umzusetzen.

In der neuen Verordnung sind im Wesentlichen verschärfte Anforderungen an die Getrennthaltungspflicht beim Abfallerzeuger geregelt. Es müssen neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt erfasst werden.

Erreicht der Abfallerzeuger durch die Erfassung der einzelnen Fraktionen je Standort eine Quote von 90 % so darf das verbleibende Gemisch der energetischen Verwertung zugeführt werden. Diese 90/10 Quote muss von einem zertifizierten Sachverständen nachgewiesen werden.

Nach dem Audit wurde der Isabellenhütte Heusler am 09.03.2019 das Ergebnis des Gutachtens mitgeteilt. In jeder Betrachtungsweise wurde die Getrenntsammlungsquote an allen drei Standorten erfüllt.